Schulregeln der Grundschule Nordenham-Süd


Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen. Deshalb beachten wir folgende Regeln:

1. Wir kommen pünktlich zur Schule. Das Klassenzimmer betreten wir rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn. Dabei verhalten wir uns rücksichtsvoll. Wir begrüßen uns zu Beginn des Unterrichts.

2. Wir folgen den Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters.

3. Im Unterricht hören wir zu, melden uns und lassen andere ausreden.

4. Wir achten unsere Mitschüler/innen und respektieren die Gefühle anderer. Wir verletzen niemanden mit Worten oder Taten.

5. In der Pausenhalle verhalten wir uns so, dass es andere nicht stört. Spielen und Toben dürfen wir auf dem Schulhof, auch dabei nehmen wir Rücksicht. Wir schreien nicht aus Spaß herum.

6. In der "Regenpause" bleiben wir im Klassenzimmer oder in der Pausenhalle. Wir toben und schreien im Klassenzimmer nicht herum.

7. Mit unseren eigenen Sachen und denen anderer gehen wir sorgfältig um. Wir helfen mit, die Schule und den Klassenraum sauber zu halten.

8. Das Eigentum anderer ist für uns tabu. Wir nehmen niemandem etwas weg, ohne zu fragen. Wenn wir etwas finden, das anscheinend herum liegt, geben wir es bei den Lehrern oder dem Hausmeister ab.

9. Wir gehen nach Unterrichtsende auf direktem Weg nach Hause. Beim Verlassen des Schulgebäudes und auf dem Nachhauseweg schubsen und rempeln wir nicht herum. Dabei kann sich jemand verletzen und das wollen wir nicht.


Wir halten uns an diese Regeln, denn unsere Schule soll ein friedlicher und freundlicher Lebensraum für alle sein.


Die Elternregeln


In unserer Schule leben und arbeiten wir mit vielen Kindern und Erwach­senen zu­sammen. Für das Zusammenleben und –arbeiten haben wir Regeln aufgestellt, bei deren Einhaltung wir auf Ihre Unterstützung bauen.


1. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich und ausgeschlafen zur Schule kommt.

2. Planen Sie morgens genug Zeit für ein Frühstück ein und / oder geben Sie Ihrem Kind ein nahrhaftes Pausenbrot sowie ausreichend zu trinken mit.

3. Bringen Sie Ihr Kind nur ausnahmsweise mit dem Auto zur Schule. Beachten Sie dabei die Parkplatzregelung und benutzen Sie bitte nicht den Lehrerparkplatz.

4. Ihr Kind darf erst im 3.Schuljahr mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Auf das Tragen eines Helmes sollte geachtet werden.

5. Wenn Sie Ihr Kind zu Fuß begleiten, verabschieden Sie sich spätestens an der Straße. Beim Abholen gilt entsprechendes

6. Sollten Sie notfalls in das Schulgebäude müssen, benutzen Sie die Klingel rechts am Haupteingang.

7. Suchen Sie bei Problemen den direkten Kontakt zur Lehrerin. Lassen Sie nichts „anbrennen“, übereilen Sie aber auch nichts.

Reden Sie in Gegenwart Ihres Kindes nicht schlecht von einem Lehrer/ einer Lehrerin.

8. Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit sämtliche Arbeitsmaterialien und vervollständigen Sie das Fehlende.

9. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind Sport- und Schwimmsachen einpackt, wenn es Sport- und Schwimmunterricht hat oder an einer Sport AG am Vormittag und Nachmittag teilnimmt.

10. Bei nachweislich mutwilligen Zerstörungen von fremdem Eigentum durch Ihr Kind müssen Sie Ersatz leisten.

11. Informieren Sie die Schule sofort, wenn Ihr Kind dem Unterricht fernbleiben muss. Sprechen Sie bitte eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter. Das gilt als vollwertige Entschuldigung. Ohne diese Entschuldigung müssen auch die Essenkosten erbracht werden.

12. Wenn Sie Ihr Kind aus der Ganztagsschule vor 15.30 Uhr abholen, sagen Sie einer Aufsichtsperson Bescheid.

13. Wir freuen uns, wenn Sie uns im Schulgebäude und auf dem Schulhof zur Kenntnis nehmen, uns einen Blick schenken und uns auch begrüßen. Wir bemühen uns auch, im Trubel des Alltags diese einfache Geste zu beherrschen. Es macht das Zusammenleben angenehmer.

Die Regeln der Nachmittagsbetreuung

1. Ein Schüler/ eine Schülerin wird für die Dauer eines halben Jahres verbindlich an ein, zwei, drei oder allen vier Tagen angemeldet. Eine zwischenzeitliche Abmeldung ist nicht vorgesehen.

2. Jedes angemeldete Kind nimmt automatisch am Mittagessen teil. Die Kosten dafür betragen 2,-€ pro Mahlzeit (0,- € bei Kindern, die zuschussberechtigt sind; hier wird ein Antrag bei dem Jobcenter/Landkreis/Stadt gestellt).Die Stadt bzw. der Landkreis übernimmt die Differenz für alle Kinder (1,55 € /3,55 €).

3. Das Essensgeld ist jeweils im Voraus für mindestens eine Woche zu bezahlen (möglichst montags in bar in einem Briefumschlag mitgeben, auf dem der Name des Kindes und die Klasse geschrieben ist). Noch besser wäre, wenn Sie das Geld monatlich auf das Konto der Stadt Nordenham - GS Süd: DE 52 2805 0100 0090 5712 17 bei der LzO überweisen. Sollten die Kinder das nächste Jahr täglich essen, wären es durchschnittlich 27,00 € monatlich. Sie können aber auch die Tage bezahlen, an denen im Monat gegessen wird, dann geben wir den Kindern dementsprechend Coints mit.

Die Kinder erhalten für jedes bezahlte Essen einen Wertechip (Coint), den sie bei der Essensausgabe abgeben müssen. Achten Sie auf diese Coints, denn sie sind wie Bargeld. IHR KIND ERHÄLT EIN MITTAGESSEN NUR NOCH GEGEN EINEN COINT.

4. Die Anmeldung zu einem Nachmittagsangebot bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Kind auch dabei ist. Wenn eine Gruppe sehr voll ist, müssen wir auswählen. Erst, wenn Ihr Kind eine Zusage hat, ist die Anmeldung perfekt. Dann ist sie aber auch verbindlich. Das heißt: eine Teilnahme ist für ein halbes Jahr verpflichtend. Immerhin bezahlen wir zum Teil Geld für die Angebote und einige Kinder werden auch abgelehnt, wenn die Gruppe voll ist.

5. Nimmt Ihr Kind an einem Sportangebot teil, muss es selbstverständlich an dem Tag Sportzeug (Turnhose, T-Shirt, Sportschuhe) dabei haben.

6. Die Nachmittagsbetreuung dauert bis 15.30 Uhr. Das ist offiziell die einzige mögliche Abholzeit.

7. Auch nachmittags müssen sich die Kinder an Regeln halten. Wer dies nicht kann, wird mit Hilfe eines Strichsystems verwarnt.
1. Strich = 1. Verwarnung: schriftliche Mitteilung an die Eltern per Post.
2. Strich = 2. Verwarnung: die Eltern müssen zu einem Gespräch in die Schule kommen.
3. Strich = Ausschluss von der Nachmittagsbetreuung bis zur nächstmöglichen Neuanmeldung (Halbjahres-/ Schuljahreswechsel).


Vielen Dank!